Öko-Regelung 1
Tierwohl und Reduktion von Antibiotika
Sinn und Zweck der Öko-Regelung 1 ist es, die landwirtschaftlichen Betriebe im Tiersektor bei der Umstellung auf nachhaltigere Haltungsformen zu unterstützen. Dabei soll der Einsatz von Antibiotika reduziert und gleichzeitig das Tierwohl verbessert werden.
Die Öko-Regelung 1 will dazu beitragen, die Nachhaltigkeit der Tierhaltungen zu erhöhen und die Gesundheit der Tiere zu fördern, denn antimikrobielle Resistenz oder AMR hat bekanntlich direkten Einfluss auf die menschliche und tierische Gesundheit. Die Förderung richtet sich insbesondere an Betriebe mit Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen. Förderfähig sind aktive Landwirtinnen und Landwirte mit mindestens einem offenen/aktiven Tierhaltungsbetrieb in den jeweils vorgesehenen Tierarten. Sie ist in zwei freiwillige, miteinander kombinierbare Verpflichtungsstufen gegliedert:
Verpflichtungsstufen
- Stufe 1 - Verringerung des Antibiotika-Einsatzes, gemessen anhand nationaler Indikatoren wie z. B. ClassyFarm. Zur ersten Stufe sind u.a. Tierhaltungen mit Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafe und Ziegen zugelassen.
- Stufe 2 - Verbesserung des Tierwohls, insbesondere durch Teilnahme an Qualitätssystemen wie das nationale Tierwohl-System SQNBA und Nutzung von Weidehaltung. Zur zweiten Stufe sind nur Tierhaltungen mit Rindern und Schweinen zugelassen. Abweichend von der SQNBA sind auch BIO‑Betriebe und, im Falle von Rinderhaltungen, Betriebe mit einem durchschnittlichen Tierbestand von weniger als 20 GVE im Vorjahr zur Maßnahme zugelassen.
Detaillierte Auskunft finden Sie in der jährlichen Ausgabe des Handbuchs für die korrekte Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.
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Der PSP – der nationale Strategieplan der GAP – sieht folgende Richtbeträge für die Zahlungen pro Großvieheinheit (UBA) vor:
Bitte beachten: Die angegebenen Beträge sind Schätzwerte. Die Einheitsbeträge hängen von verschiedenen variablen Faktoren ab (z. B. der Gesamtzahl der italienweit eingereichten Anträge oder der Umverteilung der Finanzmittel) und werden jährlich neu berechnet.
Letzte Aktualisierung: 22/09/2026