Die Öko-Regelungen
Die Öko-Regelungen (auf Italienisch Eco-schemi) sind freiwillige umweltfreundliche Interventionen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und im Zuge der Agrar-Reform 2023-2027 eingeführt wurden, um alle Landwirtinnen und Landwirte zu belohnen, die besondere klima-, umwelt- und tierfreundliche Praktiken anwenden, und zwar über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Konditionalität hinaus.
Zwischen 2023 und 2025 wurden die Öko‑Regelungen bereits auf mehr als 60 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU angewandt (98,3 Millionen Hektar!), und die ökologische Nachhaltigkeit wird auch nach 2027 eine zentrale Priorität der GAP bleiben.
Diese freiwilligen Interventionen sind seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und werden mit einer zusätzlichen jährlichen Zahlung pro Hektar oder pro UBA vergütet.
Italien sieht fünf Öko-Regelungen vor, eine davon ist dem Tierhaltungssektor gewidmet, die übrigen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen:
Öko-Regelung 1 : Tierwohl und Reduzierung der antimikrobiellen Resistenz
Öko-Regelung 2 : Begrünung von Baumkulturen
Öko-Regelung 3 : Erhaltung von Olivenbäumen mit landschaftlichem Wert
Öko-Regelung 4 : Extensive Futterwirtschaft mit Fruchtfolge
Öko-Regelung 5 : Spezifische Maßnahmen für Bestäuber
Verpflichtungen
Für jede Öko-Regelung sind spezifische Verpflichtungen einzuhalten, die überprüfbar sind und jährlich kontrolliert werden.
Sanktionen
Die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen sind bewusst "hart", weil die Öko-Regelungen als "Bonus" und nicht als "Grundzahlung" verstanden werden. Wird die Leistung nicht erbracht, wird nicht "ein bisschen gekürzt", sondern der Bonus kann unter Umständen auch ganz wegfallen.
In Italien ist gesetzlich festgelegt – und im AGEA‑Rundschreiben Nr. 28624 vom 09.04.2024 dargestellt –, dass bei Verstößen gegen die Verpflichtungen der Öko‑Regelungen eine Kürzung von 30 %, 50 % oder 100 % angewandt wird. Maßgeblich sind dabei Schwere (gravità), Ausmaß (entità), Dauer (durata) und Wiederholung (ripetizione) der Nichteinhaltung.
Für die vollständige und verbindliche Bestimmung der Öko‑Regelungen wird auf den nationalen GAP‑Strategieplan (NSP) und die geltenden Rechtsvorschriften verwiesen.
Letzte Aktualisierung: 14/05/2026




