Betriebsprämie NSP 2023-2027
Landbewirtschaftende, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, können finanzielle Unterstützung in Form von Direktzahlungen oder der sogenannten "Betriebsprämie" erhalten.
Regelung der Betriebsprämie
Die Verordnungen (EU) Nr. 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne und Nr. 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP, regeln die Antragsabwicklung und Auszahlung der Direktbeihilfen für den Zeitraum 2023-2027.
Elemente der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Die neue GAP-Gemeinsame Agrarpolitik, welche ab Januar 2023 auf dem New Delivery Model basiert, einem neuen Umsetzungsmodell, nach welchem die Mitgliedstaaten Performance und Leistungen bewerten müssen, umfasst auf EU-Ebene folgende Elemente:
- eine gemeinsame Reihe von Zielen, die auf EU-Ebene festgelegt werden und die Ziele der GAP definieren
- das auf EU-Ebene vereinbarte Spektrum möglicher Interventionen
- ein gemeinsamer Satz von Indikatoren, die auf EU-Ebene festgelegt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten.
Entstehung und Genehmigung des GAP-Strategieplans für Italien
Jeder Mitgliedsstaat musste eine umfassende Analyse durchführen, um seine spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln und einen GAP-Strategieplan zu entwickeln.
Am 2. Dezember 2022 wurde mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission C(2022) 8645 final, die Erstfassung des GAP-Strategieplans 2023-2027 (PSN) für Italien genehmigt und nachfolgend mit weiteren Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission abgeändert.
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Nachfolgend sind die Interventionskategorien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführt, die in Italien in Form von entkoppelten und gekoppelten Direktzahlungen aktiviert und im Ministerialdekret Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 (nachfolgend M.D.) beschrieben sind.
Entkoppelte Direktzahlungen
Entkoppelte Direktzahlungen werden unabhängig von der jeweiligen Produktion gewährt. Landbewirtschaftende können somit frei entscheiden, was sie je nach Marktbedarf produzieren wollen, sie müssen lediglich die Vorgaben der "Konditionalität" einhalten. Die Unterstützung kommt in Form einer Betriebsprämie.
Interventionen
PD 01 BISS - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
PD 02 CRISS - ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
PD 03 CIS YF - ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
PD 04/05 ES - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl:
- ECO1 - Zahlung für die Reduzierung der Antibiotikaresistenz und für das Tierwohl
- ECO2 - Zahlung für die Begrünung von Baumkulturen
- ECO3 - Zahlung für den Schutz landschaftlich wertvoller Olivenbäume
- ECO4 - Zahlung für extensiven Futteranbau auf Ackerflächen mit Fruchtwechsel
- ECO5 - Zahlung für spezielle Maßnahmen für Bestäuberinsekten
Gekoppelte Direktzahlungen
Gekoppelte Direktzahlungen sind an bestimmte Produktionen gebunden (in Südtirol betrifft das einige Tierzuchtprämien). In der Regel dürfen die EU-Länder, mit nur wenigen begründeten Ausnahmen, nicht mehr als 13 % der Mittel, die für die Direktzahlungen eingeplant sind, für die gekoppelte Stützung verwenden.
Interventionen
(es werden nur die für Südtirol geltenden Tierzuchtprämien ausgewiesen)
PD 07 CIS 01 - gekoppelte Einkommensunterstützung - Milchkühe (Art. 23 des M.D.):
- PD 07 CIS 01a - Milchkuhprämie (Absatz 1, Stufe 1)
- PD 07 CIS 01b - Milchkuhprämie für Betriebe in Berggebieten (Absatz 1, Stufe 2)
PD 07 CIS 02 - gekoppelte Einkommensunterstützung - Büffelmilch (Art. 23 des M.D., Absatz 5 ff)
PD 07 CIS 03 - gekoppelte Einkommensunterstützung - Mutterkühe (Art. 24, Absatz 1 des M.D.):
- PD 07 CIS 03a - Mutterkuh- und Zweinutzungsprämie für Mutterkühe einer im Herdebuch oder im anagrafischen Register eingetragenen Fleisch- oder Zweinutzungsrasse (Stufe 1)
- PD 07 CIS 03b - Mutterkuhprämie für Mutterkühe, die nicht im Herdebuch oder im anagrafischen Register eingetragen sind, und die zu Beständen gehören, die nicht in der BDN-Datenbank als Milchviehbetriebe eingeschrieben sind (Stufe 2)
PD 07 CIS 04 - gekoppelte Einkommensunterstützung - Schlachtvieh (Art. 24, Absatz 2 des M.D.):
- PD 07 CIS 04a - im Alter von 12 bis 24 Monaten geschlachtete Rinder, die mindestens sechs Monate lang vor der Schlachtung gehalten wurden (Stufe 1)
- PD 07 CIS 04b - im Alter von 12 bis 24 Monaten geschlachtete Rinder(Stufe 2),
- die mindestens zwölf Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden,
- die mindestens sechs Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden und
nationalen Qualitätssystemen angehören, - die mindestens sechs Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden und über ein anerkanntes freiwilliges Etikettierungsprogramm vermarktet werden,
- die mindestens sechs Monate im Betrieb gehalten wurden und gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 mit den Gütezeichen g.g.A. (geschützte geografische Angabe) oder g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) zertifiziert sind.
PD 07 CIS 05 - gekoppelte Einkommensunterstützung - Schafe (Art. 25 des M.D.)
- PD 07 CIS 05a - Mutterschafprämie (Absatz 1)
Fristen für die Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie - Wirtschaftsjahr 2026
Für die Einreichung des Erstantrags auf Betriebsprämie für das Wirtschaftsjahr 2026 gelten die folgenden ordentlichen Fristen vorbehaltlich Fristverlängerungen:
- Ordentliches Einreichen von Erstansuchen:
vom 16.03.2026 bis 15.05.2026 - Verspätetes Einreichen von Erstansuchen:
vom 16.05. bis 09.06.2026 mit 1% Prämienabzug je Verspätungstag für einen Zeitraum von maximal 25 Tagen nach Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist - Nicht entgegennehmbare Erstansuchen:
Erstansuchen, die nach 23:59:59 Uhr des 09.06.2026 eingehen, werden nicht angenommen
Für die Einreichung von Annullierungs- oder Änderungsanträgen gelten die folgenden Fristen:
- Einreichen von Annullierungs- oder Änderungsanträgen MIT ERGÄNZUNGEN:
vom 16.03.2026 bis spätestens 09.06.2026
Bitte beachten: Anträge, die zwischen dem 16.05.2026 und dem 09.06.2026 eingereicht werden, erfahren einen Prämienabzug - Einreichen von Annullierungs- oder Änderungsanträgen MIT KÜRZUNGEN:
A. vom 10.06.2026 bis spätestens 15.11.2026 - im Fall von von Kürzungen bei Interventionen mit AMS-Kontrollen
B. vom 10.06.2026 bis spätestens 31.12.2026 - im Fall von von Kürzungen bei Tierinterventionen betreffend Rinder oder Schafe und Ziegen
Bitte beachten: Änderungen oder Rücknahmen sind nicht zulässig, nachdem die oder der Begünstigte darüber informiert wurde, dass Vor-Ort-Kontrollen anstehen, bzw. nachdem sie oder er von etwaigen Unstimmigkeiten in Bezug auf die eigene Förderfähigkeit erfahren hat.
Antragstellung mittels elektronischem Formular
Der Antrag auf Betriebsprämie wird online über das Südtiroler Bürgernetz "myCIVIS" mittels eines auf elektronischem Weg vorausgefüllten Formulars erstellt, das die Daten aus der Datenbank der Landeszahlstelle abruft und einfügt. Erstellung und Einreichung erfolgen mit Unterstützung einer landwirtschaftlichen Dienstleistungsstelle ("Centro di assistenza agricola CAA").
Rechtsgrundlagen:
Artikel 69 der Verordnung (EU) 2021/2116 für geodatenbasiertes und tierbezogenes Antragssystem.Erforderliche Datenaktualisierung vor der Antragstellung
Zur Aktualisierung des Betriebsbogens müssen Landwirtinnen und Landwirte den Kulturartenplan, der gemäß den vorgesehenen Kriterien zu erarbeiten ist, sowie die weiteren erforderlichen Daten bis spätestens einen Tag vor der Einreichung des Antrags auf die Betriebsprämie zur Verfügung stellen; sie sind verpflichtet, eventuelle Änderungen mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 37, Absatz 3 des Ministerialdekrets Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 für Aktualisierung Betriebsbogen;
- Ministerialdekret Nr. 162 vom 12. Jänner 2015 für Erarbeitungskriterien Kulturartenplan.
Flächenbezogene Interventionen
Für flächenbezogene Interventionen wird der Antrag anhand eines laut EU-Angaben vorausgefüllten Formulars, welches auf der Grundlage von geodatenbasierten Instrumenten erstellt wurde, eingereicht.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 11 des Ministerialdekrets Nr. 660087 vom 23.12.2022 bezüglich flächenbezogene Interventionen;
- Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/1173 bezüglich Formular.
Tierbezogene Interventionen
Bezüglich der tierbezogenen Interventionen, die die Tierhalterin oder der Tierhalter im Antrag auf Betriebsprämie beantragt, werden die Angaben zu den Tieren aus der nationalen Tierdatenbank (BDN) abgerufen. Alle Tiere der Antragstellenden, die für eine Intervention relevant sind, gelten somit als in den Antrag aufgenommen und potenziell förderfähig. Bei unrichtigen Angaben in der Datenbank BDN müssen Tierhaltende diese bis zum 31. Dezember des laufenden Antragsjahres korrigieren.
Wann erfolgt in der Regel die Auszahlung der Prämien, die im Rahmen der Betriebsprämie beantragt wurden?
Die Auszahlung der beantragten Prämien unterliegt einer Reihe von Vorabkontrollen durch die Landeszahlstelle und die Agea - das Koordinierungsorgan für die Zahlstellen Italiens -, und wird in der Regel in zwei Zahlungen aufgeteilt:
Erstzahlung:
- Wann erfolgt die Zahlung?
Im Dezember desselben Jahres, für welches der Antrag gestellt wurde. - Wie viel wird gezahlt?
60% der Grund- und Umverteilungsprämie für die Nachhaltigkeit (BISS und CRISS) - An wen?
An die Betriebe, die bei den Verwaltungskontrollen sowie bei den AMS(*)-Flächenkontrollen ein positives Ergebnis erzielt haben.
Saldozahlung:
- Wann erfolgt die Zahlung?
Im Mai/Juni des Jahres, das auf das Antragsjahr folgt. - Wie viel wird gezahlt?
Die restlichen 40% der Grund- und Umverteilungsprämie für die Nachhaltigkeit (BISS und CRISS),
und
100% aller übrigen Prämien für die Interventionen im Rahmen der Betriebsprämie, und das sind:
- die Junglandwirteprämie (YF)
- die gekoppelte tierbezogene Beihilfe (CIS 07)
- die Prämien für die Öko-Regelungen (ES1, ES2, ES3, ES4, ES5.1, ES5.2) - An wen?
An jene Betriebe, bei denen im Rahmen
- der Verwaltungs- und der AMS(*)-Flächenkontrollen,
- der Vor-Ort-Kontrollen für die Verpflichtungen, denen die Öko-Regelungen unterliegen,
- der Zulässigkeit für die Tierhaltungsprämien und/oder
- der Konditionalität,
entweder ein positives Ergebnis oder ein anfänglich negatives Ergebnis, das endgültig behoben wurde, vorliegen.
N.B.: Die Landeszahlstelle ist verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Jahres 95% der vorausgeschätzten jährlichen Ausgaben zu erreichen.
Ausgesetzte Zahlung:
In folgenden Fällen (die Aufstellung ist rein hinweisend) wird die Zahlung der Prämie so lange blockiert, bis die Unregelmäßigkeiten behoben und die jeweiligen Verfahren abgeschlossen sind:
- Vor-Ort-Kontrollen im Antragsjahr, insbesondere bei negativen Ergebnissen
- negative Verwaltungskontrollen
- Berichte über Verstöße durch externe Stellen
- noch nicht abgeschlossener AMS(*)-Beobachtungszeitraum mit fehlenden Ergebnissen
- zweifelhafte und/oder negative AMS(*)-Ergebnisse
- benötigte Zeit für die Durchführung von Verwaltungsverfahren für etwaige Verstöße
- von der AGEA benötigte Zeit für die Ermittlung der endgültigen Einheitsbeträge.
Die Landeszahlstelle ist stets bemüht, die Zahlungen zügig abzuwickeln, sobald alle dafür nötigen Daten vorhanden sind.
(*) Das AMS oder "Area Monitoring System" ist ein von der AGEA verwaltetes Flächenüberwachungssystem, das Satellitenbilder verwendet.
Handbuch zum Ausfüllen und Einreichen des Antrags um Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und die Betriebsprämie:
ANTRAGSTELLUNG
- Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 3629 vom 10.03.2026
Eröffnung der Kampagne 2026 - Einreichung der Anträge auf Betriebsprämie für BISS, CRISS, CISYF,
CIS 01, CIS 02, CIS 03, CIS 04, CIS 05, ES 01, ES 02, ES 03, ES 04, ES 05, auf der Grundlage des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 - Verordnung (EU) 2021/2115 - Ministerialdekret Nr. 268534 vom 13.06.2025
Weitere Fristverlängerung für die Einreichung von Beihilfeanträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Jahr 2025 - Ministerialdekret Nr. 210400 vom 13.05.2025
Fristverlängerung für die Einreichung von Beihilfeanträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Jahr 2025 - Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 2598 vom 14.02.2025
Eröffnung der Kampagne 2025 - Einreichung von Anträgen auf Betriebsprämie für BISS, CRISS, CISYF, CIS 01, CIS 02, CIS 03, CIS 04, CIS 05, ES 01, ES 02, ES 03, ES 04, ES 05 auf der Grundlage des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 - Verordnung (EU) 2021/2115 - Ministerialdekret Nr. 341205 vom 29.07.2024
Zusätzliche Fristverlängerung für die Förderanträge der GAP 2024 - Betriebsprämie bis zum 30. August 2024 (und mit Kürzungen bis zum 24. September 2024) - Ministerialdekret Nr. 289235 vom 28.06.2024 - Art. 7
Weitere Fristverlängerung für die Förderanträge der GAP 2024 - Betriebsprämie bis zum 31. Juli 2024 (und mit Kürzungen bis zum 26. August 2024) - AGEA Rundschreiben 2024.37262 vom 10.05.2024
Regelung der Bestimmungen für die Einreichung von Förder- und Zahlungsanträgen sowie der Anträge auf Betriebsprämie für das Betriebsjahr 2024 - Änderungen und Ergänzungen des AGEA Rundschreibens Nr. 26882 vom 12. April 2023 - Ministerialdekret Nr. 207565 vom 09.05.2024
Fristverlängerung für die Förderanträge der GAP 2024 - Betriebsprämie bis zum 1. Juli 2024 (und mit Kürzungen bis zum 26. Juli 2024) - Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 1367 vom 31.01.2024
Eröffnung der Kampagne 2024 - Einreichung von Anträgen auf Betriebsprämie für BISS, CRISS, CISYF, CIS 01, CIS 03, CIS 04, CIS 05, ES 01, ES 02, ES 03, ES 04, ES 05 auf der Grundlage des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 Nr. 2023IT06AFSP001 - Verordnung (EU) 2021/2115 - Ministerialdekret Nr. 300209 vom 09.06.2023
Weitere Fristverlängerung für die Antragstellung für die Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans für das Jahr 2023 - Ministerialdekret Nr. 248477 vom 12.05.2023
Ergänzung der Rechtsvorschriften bezüglich der Fristen für die Antragstellung für die Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans und Fristverlängerung für das Jahr 2023 - Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 3927 vom 06.03.2023
Eröffnung der Kampagne 2023 - Einreichung von Anträgen auf Betriebsprämie für BISS, CRISS, CISYF, CIS 01, CIS 03, CIS 04, CIS 05, ES 01, ES 02, ES 03, ES 04, ES 05 auf der Grundlage des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 Nr. 2023IT06AFSP001 - Verordnung (EU) 2021/2115
Auf der Webseite der transparenten Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen können die Begünstigten die Daten zu den Zahlungen und Gewährungsakten aus dem EGFL- und dem ELER-Fonds abrufen.
Letzte Aktualisierung: 10/03/2026