Anträge auf Annullierung oder Änderung

Antragsteller, die einen Antrag auf Betriebsprämie eingereicht haben, können unter bestimmten Umständen den bereits eingereichten Antrag annullieren oder oder ändern.

Fristen für die Einreichung von Annullierungs- oder Änderungsanträgen für das Wirtschaftsjahr 2026

  • Änderungsanträge zur Ergänzung zusätzlicher Flächen oder Tiere in bereits beantragten Flächen- oder Tierprämien: 25.07.2026
  • Änderungsanträge zur gänzlichen oder teilweisen Rücknahme bereits beantragter Flächen bei Flächeninterventionen, die dem Flächenüberwachungssystem AMS unterliegen: 15.11.2026  
  • Änderungsanträge zur gänzlichen oder teilweisen Rücknahme bereits beantragter Tiere bei Tierinterventionen (Rinder, Schafe und Ziegen): 31.12.2026

Wann sind eine Annullierung, ein vollständiger Rückzug oder eine Änderung nicht zulässig?

  • nachdem der/die Begünstigte über die Absicht der zuständigen Behörde informiert wurde, eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen;
  • nachdem eine Unregelmäßigkeit oder ein Verstoß in Bezug auf die vom Rückzug betroffenen Elemente beanstandet oder mitgeteilt wurde;
  • nachdem der/die Begünstigte von einer Nichteinhaltung erfahren hat, die bei einer Kontrolle festgestellt wurde. 

Weitere Auskunft finden Sie im Handbuch zur korrekten Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.

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Die Annullierung führt zur vollständigen und unwiderruflichen Löschung des eingereichten Antrags. Nach der Annullierung entfaltet der Antrag keine Wirkung mehr, und falls der Antragsteller oder die Antragstellerin einen neuen Antrag stellen möchte, muss er oder sie diesen erneut ausfüllen und einreichen.

Die Annullierung ist nur in den Fällen und nach den Modalitäten möglich, die von der Zahlstelle vorgesehen sind.

Während der Antragsfrist kann die Rücknahme direkt im System vorgenommen werden.  

Nach Ablauf der Antragsfrist ist die Rücknahme nur mit vorheriger Genehmigung der Zahlstelle zulässig.

Nach Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie ist es möglich, die bereits gemeldeten Angaben durch Einreichung eines Änderungsantrags zu korrigieren oder zu aktualisieren, und zwar innerhalb der Grenzen und gemäß den Modalitäten, die in den Rechtsvorschriften der EU und auf nationaler Ebene vorgesehen sind. 

Arten von Änderungen

Der Änderungsantrag ermöglicht es, die im bereits registrierten Erstantrag gemachten Angaben zu berichtigen. Im System können mehrere Änderungsanträge eingereicht werden; als gültig gilt der zuletzt registrierte Antrag. Folgende Arten von Änderungen sind vorgesehen:

  • Änderungsantrag für die Annullierung oder teilweise Rücknahme gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/1173;
  • Antrag auf Berichtigung offensichtlicher Fehler gemäß Art. 11 des Ministerialdekrets 2022/660087.
  • Antrag auf Anerkennung der Fälle von höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2021/2116
  • Antrag auf Betriebsübertragung, nachdem die Betriebsprämie beantragt wurde, gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2022/1173  

Flächenbezogene Beihilfen

Bei flächenbezogenen Regelungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen folgende Angaben geändert werden:

  • die für die Prämie beantragten Flächen;
  • gemeldete Parzellen und Grundstücke;
  • Anbaukulturen und Bodennutzung;
  • die Einhaltung der Öko-Regelungen und anderer geforderter Maßnahmen;
  • Elemente des grafischen Anbauplans.

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Erstantrags kann der Änderungsantrag in erster Linie dazu dienen, Flächen zu verkleinern, auf Prämien zu verzichten oder gemeldete Angaben zu korrigieren, sofern noch keine Kontrollen oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die von der Änderung betroffenen Elemente gemeldet wurden.

Tierhaltungsprämien

Bei gekoppelten Beihilfen für Rinder, Schafe und Ziegen können die gemeldeten Elemente unter Einhaltung der in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/1173 vorgesehenen Bedingungen geändert oder zurückgezogen werden.

Änderungen sind bis zu dem von der Zahlstelle festgelegten Stichtag zulässig, sofern:

  • der/dei Begünstigte nicht über die Absicht einer Vor-Ort-Kontrolle informiert wurde;
  • bisher keine Verstöße in Bezug auf die betreffenden Tiere festgestellt wurden;
  • die spezifischen Bestimmungen zur Kennzeichnung und Registrierung der Tiere eingehalten werden.

Verspätete Einreichung

Änderungsanträge, die nach Ablauf der regulären Frist, jedoch innerhalb der Nachreichungsfrist eingereicht werden, werden unter Anwendung der in den europäischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Kürzungen angenommen.
Für jeden Arbeitstag der Verspätung wird eine Kürzung in Höhe von1 % des zustehenden Betrags für die nach Ablauf der regulären Frist vorgenommenen Änderungen vorgenommen.

Fälle, in denen eine Änderung nicht mehr zulässig ist

  • wenn der oder die Begünstigte über die Absicht der zuständigen Behörde, eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen, informiert wurde;
  • wenn eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Elemente, die geändert werden sollen, festgestellt oder gemeldet wurde;
  • wenn der oder die Begünstigte Kenntnis von Verstößen erhalten hat, die im Rahmen einer Kontrolle festgestellt wurden.

ACHTUNG: Änderungsanträge ermöglichen es, bereits gemeldete Angaben zu korrigieren oder zu reduzieren, dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, bereits eingeleitete Kontrollen oder von der Verwaltung bereits festgestellte Unregelmäßigkeiten zu umgehen!

Weitere Auskunft finden Sie im Handbuch zur korrekten Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.


Letzte Aktualisierung: 28/09/2026