Unterstützung für die Viehzucht (Tierhaltung)
Gekoppelte Einkommensunterstützung im Tierhaltungssektor (PD07)
Im Rahmen der GAP 2023-2027 hat Italien einen bedeutenden Teil der Direktzahlungen für die gekoppelte Einkommensstützung vorgesehen und dabei spezifische Fördermaßnahmen für verschiedene Tierhaltungssektoren eingeführt, darunter Milchrinder und -büffel, Mutterkühe, Schlachtrinder sowie Schafe und Ziegen.
Die gekoppelte Einkommensunterstützung als zusätzliche Zahlung für aktive Landwirtinnen und Landwirte betrifft in der Provinz Bozen Südtirol ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Tierhaltung. Sie dient dazu, bestimmte Formen der Tierhaltung gezielt finanziell zu unterstützen.
Wer kann die gekoppelte Einkommensunterstützung im Tierhaltungssektor erhalten?
Ein Betrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Tierhalter/die Tierhalterin muss ein aktiver Landwirt/eine aktive Landwirtin sein,
- die Tiere müssen korrekt gekennzeichnet und in der nationalen Tierdatenbank BDN registriert sein,
- die Daten in der BDN müssen stimmen. Fehlerhafte Angaben in der Tierdatenbank müssen von der Züchterin oder vom Züchter bis spätestens 31. Dezember des Antragsjahres korrigiert werden,
- wird ein Betrieb verkauft, verpachtet oder auf ähnliche Weise übertragen, kann die beantragte Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen an die neue Betriebsinhaberin oder den neuen Betriebsinhaber ausgezahlt werden.
Arten der Unterstützung im Tierhaltungssektor
In Südtirol sind verschiedene Arten der gekoppelten Einkommensunterstützung für den Tierhaltungssektor vorgesehen:
MILCHSEKTOR
- Unterstützung für Milchkühe (PD07-CIS 1a und 1b)
- Unterstützung für Milchbüffel (PD07-CIS 2)
RINDERFLEISCHSEKTOR
- Unterstützung für Mutterkühe (PD07-CIS 3a und 3b)
- Unterstützung für Schlachtrinder (PD07-CIS 4a und 4b)
SCHAF- UND ZIEGENSEKTOR
- Unterstützung für Zuchtlämmer (PD07-CIS 5a)
Für detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der einzelnen Maßnahmen besuchen Sie bitte die nachfolgenden Seiten zu den jeweiligen Fördermaßnahmen.
Prämien für die Tierzucht
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- Um Anspruch auf die Tierzuchtprämien zu haben, müssen die Tiere innerhalb der vorgesehenen Fristen ordnungsgemäß identifiziert und in der Nationalen Datenbank für das Tierregister (BDN) registriert sein. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu Sanktionen oder Kürzungen der Zahlungen führen.
Rinder und Büffel
- Das Tier muss innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt gekennzeichnet werden;
- die Geburt muss innerhalb von 7 Tagen nach der Kennzeichnung in der BDN registriert werden;
- Zu- und Abgänge aus dem Betrieb müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem jeweiligen Ereignis registriert werden.
Schafe und Ziegen
- Das Tier muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt* und in jedem Fall vor dem Verlassen des Geburtsbetriebs gekennzeichnet werden (*die Frist von 6 Monaten gilt nicht für Tiere, die vor Erreichen des 12. Lebensmonats geschlachtet werden sollen);
- Die Geburt muss innerhalb von 7 Tagen nach der Kennzeichnung in der BDN registriert werden;
- Die Zu- und Abgänge aus dem Betrieb müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis registriert werden.
Die Einträge im BDN können direkt vom Züchter oder von der Züchterin oder von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In jedem Fall müssen die vorgesehenen Fristen eingehalten werden.
Die Landeszahlstelle überprüft im Rahmen der Vorprüfung die Einhaltung der Fristen für die Kennzeichnung und Registrierung. Für die Berechnung der Fristen ist das Datum der Registrierung des Ereignisses im BDN maßgebend.
Bei Beihilfen, die eine Mindesthaltedauer vorsehen, beginnt die Frist ab dem Ankunftsdatum, sofern die Aufnahme des Tieres in den Betrieb fristgerecht registriert wurde. Erfolgt die Registrierung hingegen verspätet, beginnt die Frist ab dem Datum, an dem die Registrierung im BDN nachträglich vorgenommen wird.
Die Auszahlung der zustehenden Beihilfe erfolgt nach Überprüfung der förderfähigen Tiere und nachdem die Koordinierungsstelle AGEA den jährlichen Einheitsbetrag der Beihilfe festgelegt hat. Bei der Berechnung werden die Anzahl der Tiere und die förderfähigen Flächen berücksichtigt, die im Antragsjahr gemeldet wurden. Es gelten dabei bestimmte Höchstbeträge.
Alle Tiere, die für die Beihilfe in Frage kommen, gelten automatisch als im Antrag enthalten und können somit potenziell gefördert werden. Für die GAP 2023–2027 ist keine Mindestschwelle von 3 Großvieheinheiten (GVE) mehr vorgesehen.
- AGEA (Agentur für Auszahlungen in der Landwirtschaft)
Nationale Zahl- und Koordinierungsstelle für die Agrarbeihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Italien. Sie verwaltet die Fördermittel und sorgt für deren Auszahlung an die berechtigten Landwirtinnen und Landwirte. - Anagrafisches Register
Von einer anerkannten Zuchtorganisation geführtes Register zur Erfassung bestimmter Tierpopulationen oder lokaler Rassen, für die noch kein Herdbuch besteht. - BDN (Nationale Tierdatenbank)
Offizielle Datenbank zur Erfassung von Tieren, Tierhaltungsbetrieben und Tierbewegungen in Italien. Sie gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der Tiere und unterstützt Kontrollen sowie die Abwicklung von Fördermaßnahmen. - ClassyFarm
Nationales System zur Bewertung von Tierwohl, Biosicherheit, Tiergesundheit und Nachhaltigkeit in Nutztierhaltungen. Es unterstützt Betriebe und Behörden bei der Überwachung und Verbesserung der Haltungsbedingungen. - g.g.A. (geschützte geografische Angabe)
EU-Qualitätszeichen für Agrar- und Lebensmittelprodukte, die mit einem bestimmten geografischen Gebiet verbunden sind. Mindestens eine Produktions-, Verarbeitungs- oder Herstellungsphase muss in diesem Gebiet erfolgen. Die Anerkennung wird über das zuständige nationale Ministerium beantragt und von der Europäischen Kommission registriert. - g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
EU-Qualitätszeichen für Agrar- und Lebensmittelprodukte, deren Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung vollständig in einem festgelegten geografischen Gebiet erfolgen. Die Anerkennung wird über das zuständige nationale Ministerium beantragt und von der Europäischen Kommission registriert. - Herdbuch
Amtliches Verzeichnis eines Zuchtverbands, das Abstammung, Rassemerkmale und Leistungen von Zuchttieren dokumentiert. - Remontierungsquote
Anzahl der Jungtiere, die zur Erneuerung des Bestands (v.a. Schafherde) vorgesehen sind. - SIAN (Sistema Informativo Agricolo Nazionale)
Nationales Agrarinformationssystem Italiens für die Verwaltung von Betriebsdaten und Agrarbeihilfen. - Tierhalterin / Tierhalter (Betreiberin / Betreiber)
Person, die für die Haltung und Betreuung der Tiere verantwortlich ist und in der Tierdatenbank als Betreiberin bzw. Betreiber eingetragen ist. - Zuchtverbände
Anerkannte Organisationen, die Zuchtprogramme durchführen sowie Herdbücher und anagrafische Register führen.
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