Unterstützung für Milchkühe und Milchbüffel

Foto: Unsplash
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Gekoppelte Einkommensunterstützung für Milchkühe und für Milchbüffel

Die gekoppelte Unterstützung für Milchkühe ist eine im Rahmen der GAP 2023–2027 vorgesehene Zahlung zur Unterstützung des Milchsektors und zur Erhaltung der Tierhaltung, wobei besonderes Augenmerk auf die Qualität der Erzeugnisse, die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften sowie die artgerechte Tierhaltung gelegt wird.

Die Beihilfe wird Betrieben gewährt, die förderfähige Milchkühe und/oder Milchbüffel halten und die in den Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen erfüllen. Die Zahlung basiert auf den in der Nationalen Tierdatenbank (BDN) erfassten Daten und bezieht sich als Jahresprämie auf den Zeitraum Januar bis Dezember des Antragsjahres.

Voraussetzungen für die Beantragung der Unterstützung 

Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn:

  • die Milchkuh älter als 20 Monate und nicht älter als 18 Jahre ist; die Büffelkuh älter als 30 Monate ist;
  • die Kuh im Antragsjahr kalbt;
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin die Kuh zum Zeitpunkt des Kalbens hält;
  • das Kalb frist- und ordnungsgemäß laut den gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet und registriert ist;
  • der Betrieb des Antragstellers oder der Antragstellerin aktiv ist;
  • das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet und in der BDN registriert ist;
  • der Betrieb die jeweils erforderlichen Qualitäts- und Hygieneanforderungen erfüllt.

Die Prämie ist für Milchkühe in zwei Stufen unterteilt, pro Kuh kann jedoch nur eine der beiden Prämienstufen in Anspruch genommen werden. Außerdem ist die Förderung für Milchkühe nicht mit anderen für den Fleischsektor vorgesehenen Prämien kumulierbar.

Wenn eine Kuh potentiell für mehrere der beantragten Prämien förderfähig ist, wird ihr nur jene von den im GAP-Strategieplan vorgesehenen Prämien zugeordnet, die den günstigeren Betrag für die Antragsteller/-innen vorsieht.

Näheres über die Milchkuhprämien finden Sie im nachfolgenden Abschnitt "Mehr" sowie im Handbuch zur korrekten Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.

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Mehr

Milchkühe – Stufe 1 (PD07-CIS 1a)

  • Die Prämie steht dem Landwirt oder der Landwirtin zu, der bzw. die die Kuh im Antragsjahr zum Zeitpunkt des Kalbens hält. Kalbt die Kuh im Laufe desselben Jahres mehrmals, steht die Prämie dem Landwirt oder der Landwirtin zu, in dessen bzw. deren Betrieb die erste Kalbung des Jahres stattgefunden hat (Anmerkung: Die Prämie wird nur einmal pro Jahr und Tier gewährt).
  • Um förderfähig zu sein, muss das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet und in der Nationalen Tierdatenbank (BDN) registriert sein sowie einem Betrieb zugeordnet sein, der die für das Antragsjahr vorgesehenen Qualitäts- und Hygieneanforderungen erfüllt.
  • Der Betrieb muss zudem Mitglied bei ClassyFarm sein.
  • Der Betrieb muss die vorgesehenen Qualitäts- und Hygieneanforderungen erfüllen (siehe im Abschnitt „Hygiene- und Gesundheitsanforderungen“).

Milchkühe - in Berggebieten gehalten – Stufe 2 (PD07-CIS 1b)

  • Die Prämie steht dem Landwirt oder der Landwirtin zu, der bzw. die im Antragsjahr die Kuh zum Zeitpunkt des Kalbens in einem Betrieb in Berggebieten hält. Kalbt die Kuh im Laufe desselben Jahres mehrmals, steht die Prämie dem Landwirt oder der Landwirtin zu, in dessen bzw. deren Betrieb die erste Kalbung des Jahres stattfand (Anmerkung: Die Prämie wird nur einmal pro Jahr und Tier gewährt).
  • Um förderfähig zu sein, muss die Kuh ordnungsgemäß gekennzeichnet und in der BDN registriert sein und im Antragsjahr mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate lang einem Betriebscode in einem Berggebiet zugeordnet sein. Die Überprüfung des Standorts in einem Berggebiet erfolgt anhand der im SIAN vorhandenen Daten. Sind diese Informationen nicht verfügbar, kann die Prämie nicht ausgezahlt werden.
  • Der Betrieb muss die vorgesehenen Qualitäts- und Hygieneanforderungen erfüllen (siehe im Abschnitt „Hygiene- und Gesundheitsanforderungen“).

Milchbüffel (PD07-CIS 2)  

  • Die Prämie wird tierhaltenden Landwirten oder Landwirtinnen gewährt, die die Büffelkuh im Antragsjahr bei der Geburt des Kalbes halten. Hat die Büffelkuh im selben Jahr mehr als ein Kalb, wird die Prämie nur für die erste Geburt des Jahres gewährt.
  • Um förderfähig zu sein, muss das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet und in der Nationalen Tierdatenbank (BDN) registriert sein sowie einem Betrieb zugeordnet sein, der Mitglied bei ClassyFarm ist. 

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Betrieb spezifische Anforderungen an die Milchqualität und die Hygiene erfüllen und die folgenden Parameter regelmäßig überwachen: somatische Zellen, Keimzahl und Eiweißgehalt der Milch.
Die Analysen müssen von zugelassenen Laboren durchgeführt und der Zahlstelle – auch in elektronischer Form – übermittelt werden, um Kontrollen zu ermöglichen.

Milchkuh Stufe 1:  
ClassyFarm obligatorisch, mindestens 2 von 3 Parameter einzuhalten, Kontrolle des dritten Parameters (Eiweißgehalt) innerhalb der Höchstgrenzen.

Milchkuh Stufe 2 (Berggebiet):
ClassyFarm nicht vorgesehen, mindestens 1 von 3 Parameter einzuhalten, Kontrolle des dritten Parameters (Eiweißgehalt) nicht vorgesehen, Berggebiet obligatorisch (mind. 6 Monate).

Milchbüffel:                      
ClassyFarm obligatorisch, keine Parameter einzuhalten.

Für jeden Berichtsmonat müssen sowohl die Produktionsdaten als auch die Analyseergebnisse vorliegen. Erzeuger, die Kuhmilch direkt verkaufen, müssen der Zahlstelle monatlich die erzeugte Menge abzüglich des Eigenverbrauchs melden (zu Einzelheiten und Ausnahmen siehe Kapitel 9.4.2.1 PD07-CIS (01a) und (01b) – Unterstützung für Milchkühe und Kapitel 9.4.2.1 PD07-CIS (02) – Unterstützung für Büffelkühe im Handbuch für die Betriebsprämie).

Die im Strategieplan GAP 2023–2027 und in den MASAF-Datenblättern vorgesehenen Richtwerte/Einheitsbeträge lauten wie folgt:

Milchkuh - Stufe 1 =   67,15 €/Tier
Milchkuh - Stufe 2 = 122,93 €/Tier
Milchbüffel =  32,70 €/Tier

Die tatsächlich jährlich gezahlten Beträge können je nach verfügbarem Finanzrahmen, der Anzahl der auf nationaler Ebene zugelassenen Tiere und eventuellen Neuberechnungen durch die AGEA geringfügigen Schwankungen unterliegen.

Effektive Zahlungen seit 2023:

Letzte Aktualisierung: Heute