Unterstützung für Zuchtlämmer

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Die gekoppelte Unterstützung für weibliche Nachzuchtlämmer, trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Schaf- und Ziegensektors zu stärken und gleichzeitig die Qualitätsproduktion sowie die Verbindung zum Territorium aufzuwerten. Die jährliche Maßnahme unterstützt Betriebe, die in die Erneuerung des Bestands und den Erhalt der Rassen investieren, und fördert gleichzeitig die nachhaltige Bewirtschaftung ländlicher Gebiete sowie den Erhalt der Tierhaltung in den am stärksten benachteiligten Gebieten.

Unterstützung für Zuchtlämmer (PD07-CIS 5a)

Die gekoppelte Beihilfe wird für Zuchtlämmer gewährt, die ordnungsgemäß gekennzeichnet und bis zum 31. Dezember des Antragsjahres registriert wurden. Die Daten werden aus der Nationalen Tierdatenbank (BDN) für den Zeitraum Januar bis Dezember entnommen.

  • Die Prämie wird ausschließlich der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgezahlt, die oder der zum Zeitpunkt der Kennzeichnung des weiblichen Lammes in der Datenbank als Tierhalterin oder Tierhalter eingetragen ist.
  • Die Unterstützung gilt für Lämmer aus Herden, die an regionalen Selektionsprogrammen zur Resistenz gegen Scrapie teilnehmen (eine Krankheit, die Schafe befallen kann). Um die Prämie zu erhalten, müssen Widder, die genetisch auf Scrapie anfällig sind, aus der Zucht der Herde ausgeschlossen werden.
  • Der Anteil der förderfähigen Lämmer variiert je nach Gesundheitsstatus des Betriebs:
    - bis zu 75 % der zur Zucht bestimmten Lämmer sind für Betriebe, die das Ziel des Sanierungsplans noch nicht erreicht haben, förderfähig;
    - bis zu 35 % der zur Zucht bestimmten Lämmer sind bei Betrieben, die das Ziel des Sanierungsplans erreicht haben und für seuchenfrei erklärt wurden, förderfähig.
    In beiden Fällen darf der berücksichtigte Nachzuchtanteil (das ist die Anzahl der Jungtiere, die zur Erneuerung des Bestands und zum Ersatz der erwachsenen Tiere bestimmt sind) 20 % der erwachsenen Zuchttiere nicht überschreiten.
  • Von der Prämie ausgeschlossen sind Betriebe, die nach dem Erreichen des Sanierungsziels im Vorjahr, im darauffolgenden Jahr den erforderlichen Status der Scrapie-Resistenz verlieren.

Weitere Auskunft finden Sie im Handbuch zur korrekten Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.

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Die im Strategischen Plan der GAP 2023–2027 und in den MASAF-Datenblättern vorgesehenen Richtbeträge/Einheitsbeträge lauten wie folgt:

Nachzuchtlämmer = 23,09 €/Tier

Die tatsächlich jährlich gezahlten Beträge können je nach verfügbarem Finanzrahmen, der Anzahl der auf nationaler Ebene zugelassenen Tiere und eventuellen Neuberechnungen durch die AGEA geringfügigen Schwankungen unterliegen.

Effektive Zahlungen seit 2023:


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