Öko-Regelung 3
Schutz von landschaftlich wertvollen Olivenbäumen
Sinn und Zweck der Öko-Regelung 3 ist es, Olivenhaine von besonderem landschaftlichem Wert zu schützen und aufzuwerten, indem ihre ökologische, kulturelle und territoriale Bedeutung anerkannt wird. Landwirtinnen und Landwirte, die solche Kulturen durch umweltfreundliche Anbaumethoden erhalten, werden unterstützt.
Häufig werden Olivenhaine aufgrund von Unrentabilität nicht mehr bewirtschaftet. Mithilfe der Öko-Regelung 3 soll dem Auflassen von historischen und traditionellen Olivenhainen entgegengewirkt und die für die Olivenanbaugebiete typische Landschaft bewahrt werden. Außerdem soll die biologische Vielfalt und die ökologische Funktion der landwirtschaftlichen Olivenbaum-Systeme erhalten und die Erosion und Verschlechterung des Bodens verhindert werden. Diese Intervention gewährt Landwirtinnen und Landwirten, die wirtschaftlich weniger rentable Produktionssysteme aufrechterhalten, eine zusätzliche Zahlung.
Verpflichtungen
- IM01 - Rückschnitt der Baumkrone alle zwei Jahre für jede Pflanze im Zeitraum zwischen 1. November und 30. April. Der Rückschnitt muss im Anbauplan angegeben werden und kann zu 100% im ersten oder im zweiten Verpflichtungsjahr bzw. zu 50% im ersten und zu 50% im zweiten Jahr durchgeführt werden.
- IM02 - Verbot der Verbrennung von Schnittrückständen an Ort und Stelle, sofern von den zuständigen Behörden (Pflanzenschutzbehörden der Regionen oder autonomen Provinzen) nichts anderes bestimmt wird.
- IM03 - Mindestens einjähriger Erhalt des Olivenhains als Landschaftswert im gegenwärtigen Zustand nach dem Beitritt zur Öko-Regelung 3 und Umstellungsverbot auf intensivere Systeme, selbst durch Auffüllung (Höchstpflanzdichte: je nach regionalen Bestimmungen 300-400 Pflanzen pro Hektar).
N.B.: Die Öko-Regelung 3 ist kompatibel mit der Öko-Regelung 2.
Detaillierte Auskunft finden Sie in der jährlichen Ausgabe des Handbuchs für die Betriebsprämie.
Einheitsbeträge je Hektar
Der Nationale GAP-Strategieplan (NSP) sieht für die Zahlungen je Hektar (ha) folgende Richtbeträge vor:
Bitte beachten: Die angeführten Beträge sind geschätzt. Die Einheitsbeträge hängen von veränderlichen Faktoren ab (wie z. B. die auf gesamtstaatlicher Ebene beantragte Fläche, die Anzahl der insgesamt eingereichten Anträge oder die Neuverteilung von finanziellen Mitteln) und werden jährlich neu berechnet.
Letzte Aktualisierung: 15/05/2026