Öko-Regelung 3
Schutz von landschaftlich wertvollen Olivenbäumen
Sinn und Zweck der Öko-Regelung 3 ist es, Olivenhaine von besonderem landschaftlichem Wert zu schützen und aufzuwerten, indem ihre ökologische, kulturelle und territoriale Bedeutung anerkannt wird. Landwirtinnen und Landwirte, die solche Kulturen durch umweltfreundliche Anbaumethoden erhalten, werden unterstützt.
Häufig werden Olivenhaine aufgrund von Unrentabilität nicht mehr bewirtschaftet. Mithilfe der Öko-Regelung 3 soll dem Auflassen von historischen und traditionellen Olivenhainen entgegengewirkt und die für die Olivenanbaugebiete typische Landschaft bewahrt werden. Außerdem soll die biologische Vielfalt und die ökologische Funktion der landwirtschaftlichen Olivenbaum-Systeme erhalten und die Erosion und Verschlechterung des Bodens verhindert werden. Diese Intervention gewährt Landwirtinnen und Landwirten, die wirtschaftlich weniger rentable Produktionssysteme aufrechterhalten, eine zusätzliche Zahlung.
Verpflichtungen
- IM01 - Rückschnitt der Baumkrone alle zwei Jahre für jede Pflanze im Zeitraum zwischen 1. November und 30. April. Der Rückschnitt kann zu 100% im ersten oder im zweiten Verpflichtungsjahr bzw. zu 50% im ersten und zu 50% im zweiten Jahr durchgeführt werden.
Der Schnitt muss die ökologisch wertvolle Erziehungsform erhalten: 3-4 Hauptäste, Vegetation überwiegend nach außen und Reduzierung der inneren Vegetation um mehr als 30% bezogen auf die gesamte Krone. - IM02 - Verbot der Verbrennung von Schnittrückständen an Ort und Stelle, sofern von den zuständigen Behörden (Pflanzenschutzbehörden der Regionen oder autonomen Provinzen) nichts anderes bestimmt wird.
- IM03 - Mindestens einjähriger Erhalt des Olivenhains als Landschaftswert im gegenwärtigen Zustand nach dem Beitritt zur Öko-Regelung 3 und Umstellungsverbot auf intensivere Systeme, selbst durch Auffüllung (Höchstpflanzdichte: je nach regionalen Bestimmungen 300-400 Pflanzen pro Hektar).
N.B.: Die Öko-Regelung 3 ist kompatibel mit der Öko-Regelung 2.
Detaillierte Auskunft finden Sie in der jährlichen Ausgabe des Handbuchs für die korrekte Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie.
Sonstiges
Der PSP – der nationale Strategieplan der GAP – sieht folgende Richtbeträge für die Zahlungen pro Hektar (ha) vor:
Bitte beachten: Die oben genannten Beträge sind Schätzwerte. Die Einheitsbeträge hängen von verschiedenen variablen Faktoren ab ( z. B. der landesweit beantragten Fläche, der Gesamtzahl der landesweit eingereichten Anträge oder der Neuzuweisung der Finanzmittel) und werden jährlich neu berechnet.
Letzte Aktualisierung: 25/09/2026